Zertifikate und rechtliche Grundlagen


Qualifikation mit klaren fachlichen und rechtlichen Grenzen

Der ARGE-Campus bietet private Gesamtausbildungen und eigenständige Fachfortbildungen in Tiermassage, Bewegungslehre und Training für Pferd und Kleintier.

Die Lehrpläne berücksichtigen veröffentlichte Berufsbilder und Ausbildungsempfehlungen sowie die für den jeweiligen Tätigkeitsbereich maßgeblichen gesetzlichen Grenzen. Vermittelt werden naturwissenschaftliche Grundlagen, fachtheoretisches Wissen und verantwortungsvolle praktische Kompetenzen innerhalb des nicht-tierärztlichen Tätigkeitsbereichs.

Die ausgestellten Abschluss- und Fortbildungsnachweise dokumentieren absolvierte Inhalte und erbrachte Leistungen, stellen jedoch weder einen staatlichen Abschluss noch automatisch eine Gewerbeberechtigung dar. Tierärztliche Diagnosen, medizinische Behandlungen und Heilversprechen sind nicht Bestandteil der Bildungsangebote.

Was die Bildungsangebote fachlich vermitteln

Die konkreten Inhalte richten sich nach der gewählten Gesamtausbildung oder Fachfortbildung. Vermittelt werden naturwissenschaftliche Grundlagen sowie fachtheoretische und praktische Kompetenzen in Tiermassage, Bewegungslehre und Training.

Die Teilnehmenden lernen, Bewegungsabläufe fachlich zu beobachten, geeignete nicht-medizinische Anwendungen auszuwählen und ihre Arbeit nachvollziehbar zu dokumentieren. Tierwohl, Sicherheitsbewusstsein und das Erkennen fachlicher Kompetenzgrenzen sind feste Bestandteile sämtlicher Bildungsangebote.

Der verbindliche Umfang und die jeweiligen Lernziele sind im zugehörigen Masterbook oder in der Kursausschreibung festgelegt.

Rechtliche Grundlagen der fachlichen Abgrenzung

Nach § 4 Tierärztegesetz 2021 sind insbesondere die Untersuchung von Tieren, Diagnosen, medizinische Behandlungen und veterinärmedizinische Vorbeugungsmaßnahmen Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten.

Die Bildungsangebote des ARGE-Campus vermitteln diese Tätigkeiten daher nicht als berufliche Kompetenzen für nicht-tierärztliche Absolventinnen und Absolventen.

Zusätzlich untersagt das Ausbildungsvorbehaltsgesetz nicht autorisierten Einrichtungen, Ausbildungen zu gesetzlich geregelten tierärztlichen Tätigkeiten anzubieten.

Die Wirtschaftskammer beschreibt die selbstständige Tätigkeit gewerblicher Tiermasseurinnen und Tiermasseure sowie Tierbewegungstrainerinnen und -trainer ausdrücklich als nicht therapeutisch und auf die Steigerung des Wohlbefindens ausgerichtet.

Der konkret zulässige Tätigkeitsumfang richtet sich immer nach den tatsächlich angebotenen Leistungen und ist bei gewerberechtlichen Fragen individuell mit der zuständigen Behörde oder Wirtschaftskammer abzuklären.

Tätigkeitsrahmen außerhalb der Veterinärmedizin

Der fachliche Tätigkeitsrahmen kann – abhängig von der Gewerbeberechtigung und den tatsächlich angebotenen Leistungen – nicht therapeutische Anwendungen am gesunden Tier umfassen.

Dazu zählen beispielsweise ausgewählte Massageanwendungen nach körperlicher Belastung, Bewegungsförderung sowie Übungen zur Unterstützung von Körperwahrnehmung, Koordination und Leistungsfähigkeit.

Funktionelle Bewegungsbeobachtungen dienen dabei ausschließlich der fachlichen Einschätzung und Planung nicht-medizinischer Anwendungen und stellen keine Diagnose dar.

Bei Schmerzen, Erkrankungsanzeichen oder anderen gesundheitlichen Auffälligkeiten muss die Tätigkeit unterbrochen und eine tierärztliche Abklärung empfohlen werden. Ein Ausbildungs- oder Fortbildungsabschluss begründet für sich allein keine behördliche Berechtigung zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten.

Klare Kompetenzgrenzen für verantwortungsvolles Arbeiten

Nicht-tierärztliche Absolventinnen und Absolventen dürfen keine tierärztlichen Untersuchungen durchführen, Diagnosen stellen oder Erkrankungen und Verletzungen behandeln.

Auch veterinärmedizinische Vorbeugungsmaßnahmen, die Verordnung von Arzneimitteln und Heilversprechen gehören nicht zu ihrem Tätigkeitsbereich.

Berufsbezeichnungen, Leistungsbeschreibungen und Werbung dürfen nicht den Eindruck einer tierärztlichen, therapeutischen oder staatlich geregelten Qualifikation vermitteln.

Bei Schmerzen, Erkrankungsanzeichen oder unklaren Veränderungen ist eine tierärztliche Abklärung erforderlich.

Die konsequente Einhaltung dieser Grenzen ist ein wesentlicher Bestandteil von Tierwohl, Professionalität und verantwortungsvoller Berufsausübung.

Abschluss- und Fortbildungsnachweise transparent dargestellt

Die Art des ausgestellten Nachweises richtet sich nach dem besuchten Bildungsangebot und den dafür festgelegten Anforderungen.

Bei Gesamtausbildungen dokumentiert der Abschlussnachweis den absolvierten Lehrplan, erbrachte theoretische und praktische Leistungen sowie die vorgesehene Abschlussprüfung. Bei eigenständigen Fachfortbildungen wird in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt, ob eine Teilnahmebestätigung, ein Fortbildungsnachweis oder ein Zertifikat ausgestellt wird.

Bezeichnung, Umfang und Aussage des Dokuments müssen mit dem Masterbook, der Kursausschreibung und den tatsächlich erbrachten Leistungen übereinstimmen.

Der Nachweis stellt keinen staatlichen Abschluss dar und begründet weder eine automatische Gewerbeberechtigung noch tierärztliche Befugnisse.

Dokumentierte Qualität schafft Nachvollziehbarkeit

Die Aussagekraft eines Abschluss- oder Fortbildungsnachweises entsteht nicht allein durch seine Bezeichnung, sondern durch nachvollziehbare Ausbildungs- und Prüfungsprozesse.

Lehrpläne, Lernziele, betreute Aufgaben, Praxisnachweise und Ergebnisse von Leistungsüberprüfungen werden nach den festgelegten Vorgaben dokumentiert.

Ergänzend werden die fachliche Qualifikation der Lehrenden, die Umsetzung der Bildungsangebote und organisatorische Abläufe regelmäßig überprüft.

Ein Nachweis wird nur für jene Inhalte und Leistungen ausgestellt, welche die Teilnehmerin oder der Teilnehmer tatsächlich absolviert hat. So bleiben Bildungsweg, Kompetenzentwicklung und Abschluss transparent und überprüfbar.


Gut informiert entscheiden


Vor der Anmeldung erhalten Interessierte das jeweilige Masterbook für Pferd oder Kleintier kostenfrei und unverbindlich. Darin sind Ausbildungsaufbau, Inhalte, Anforderungen, Leistungsnachweise und organisatorische Bedingungen transparent dargestellt. Bei eigenständigen Fachfortbildungen gelten die Angaben der jeweiligen Kursausschreibung. Für persönliche Fragen steht die Ausbildungsleitung gerne beratend zur Verfügung.