FAQ
zum Berufsbild:
Tiermasseur, Tierbewegungslehrer/-trainer
Häufige Fragen zu Ausbildung und Fachfortbildungen
Der ARGE-Campus bietet umfassende Ausbildungen für Tiermassage, Bewegungslehre und Training sowie eigenständige Fachfortbildungen für Pferd und Kleintier. Während die Gesamtausbildungen systematisch durch mehrere Kompetenzbereiche führen, ermöglichen Fachfortbildungen die gezielte Vertiefung ausgewählter Themen.
Eigenständige Fachfortbildungen können entsprechend den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen einzeln besucht werden. Sie erweitern vorhandenes Wissen, ersetzen jedoch nicht automatisch eine vollständige Ausbildung zum Tiermasseur oder Tierbewegungslehrer/-trainer.
Die folgenden Antworten informieren über Ausbildungswege, Fachfortbildungen, Teilnahmevoraussetzungen, Unterrichtsformen, Leistungsnachweise und fachliche Kompetenzgrenzen. Verbindlich sind stets die Angaben im jeweiligen Masterbook beziehungsweise in der konkreten Kursausschreibung.
Warum sollte ich meine Ausbildung am ARGE-Campus absolvieren?
Die Ausbildung am ARGE-Campus verbindet naturwissenschaftlich fundierte Fachtheorie mit betreuten Lernprozessen und intensiver Praxis am Tier. Tiermassage, Bewegungslehre und Training werden nicht isoliert betrachtet, sondern fachlich aufeinander abgestimmt vermittelt.
Das Hybridmodell ermöglicht berufsbegleitendes Lernen durch verpflichtende Live-Webinare, Selbststudium und gebündelte Praxiswochenenden. Klare Lehrpläne, Leistungsnachweise und Rückmeldungen machen den persönlichen Lernfortschritt nachvollziehbar. Tierwohl, Sicherheitsbewusstsein und fachliche Kompetenzgrenzen begleiten sämtliche Ausbildungsbereiche.
Ist die Ausbildung für Quereinsteiger geeignet?
Ja, die Ausbildung ist grundsätzlich auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger geeignet.
Die Inhalte bauen schrittweise aufeinander auf und vermitteln sowohl naturwissenschaftliche Grundlagen als auch fachtheoretisches und praktisches Wissen. Erwartet werden Lernbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, sich intensiv mit Tierwohl und fachlichen Kompetenzgrenzen auseinanderzusetzen.
Praktische Vorerfahrung im Umgang mit Pferden beziehungsweise Kleintieren ist hilfreich und muss den Anforderungen des jeweiligen Fachbereichs entsprechen. Die verbindlichen Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen Masterbook angeführt.
Welche Organisation und fachliche Leitung stehen hinter dem ARGE-Campus?
Träger des ARGE-Campus ist die ARGE Tiermassage Österreich, ein österreichischer Verein und Fachverband für Tiermassage, Bewegungslehre und Training.
Der Campus bildet die Ausbildungs- und Fortbildungsplattform des angeschlossenen Ausbildungsfachinstituts.
Die Ausbildungen werden unter tierärztlicher Gesamt- und Fachbereichsleitung durchgeführt und durch qualifizierte Fachvortragende und Instruktorinnen und Instruktoren begleitet. Lehrpläne, Modulordnungen, Leistungsnachweise und Evaluierungen bilden den organisatorischen Rahmen der Qualitätssicherung. Auch die eigenständigen Fachfortbildungen und Spezialqualifikationen werden nach den jeweils festgelegten fachlichen und organisatorischen Anforderungen durchgeführt.
Ist die Ausbildung staatlich anerkannt?
Nein.
Die Ausbildungen des ARGE-Campus sind privatrechtliche Qualifikationen der ARGE Tiermassage Österreich und keine staatlich geregelten Schul- oder Studienabschlüsse.
Der Abschluss verleiht daher weder einen akademischen Grad noch eine staatlich geregelte Berufsbezeichnung. Das ausgestellte Abschlussdokument bestätigt die absolvierte Qualifikation, stellt jedoch keine behördliche Gewerbeberechtigung dar.
Für eine spätere selbstständige Tätigkeit sind der konkrete Tätigkeitsumfang und die jeweils geltenden gewerbe- und veterinärrechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Entsprechendes gilt für eigenständige Fachfortbildungen und Spezialqualifikationen, sofern in der jeweiligen Ausschreibung nichts Abweichendes ausdrücklich ausgewiesen ist.
Dürfen Absolventinnen und Absolventen therapeutisch am Tier arbeiten?
Der Ausbildungsabschluss allein berechtigt nicht zur Ausübung veterinärmedizinischer Tätigkeiten.
Untersuchung, Diagnose und Behandlung von Tieren gehören gemäß § 4 Tierärztegesetz 2021 zum tierärztlichen Tätigkeitsbereich. Absolventinnen und Absolventen arbeiten daher ausschließlich innerhalb des rechtlich zulässigen, nicht-medizinischen Tätigkeitsrahmens und stellen weder Diagnosen noch Heilversprechen.
Manuelle Anwendungen sowie Bewegungs- und Trainingsangebote dürfen keine tierärztliche Behandlung ersetzen. Bei Anzeichen von Schmerzen, Erkrankungen oder Lahmheiten ist eine tierärztliche Abklärung erforderlich.
Was unterscheidet die funktionelle Bewegungsbeobachtung von einer tierärztlichen Diagnostik?
Die funktionelle Bewegungsbeobachtung beschreibt sichtbare Merkmale eines Bewegungsablaufs im nicht-medizinischen und trainingsbezogenen Kontext.
Dabei können beispielsweise Rhythmus, Koordination, Seitengleichheit und die Ausführung bestimmter Bewegungsaufgaben betrachtet werden. Daraus werden keine medizinischen Ursachen, Erkrankungen oder Verletzungen abgeleitet.
Eine tierärztliche Diagnostik umfasst hingegen die medizinische Untersuchung und Beurteilung des Gesundheitszustands eines Tieres. Bei Auffälligkeiten, Schmerzen oder dem Verdacht auf eine Lahmheit ist die Beobachtung abzubrechen und eine tierärztliche Abklärung zu empfehlen.
Dürfen Absolventinnen und Absolventen individuelle Trainingsprogramme erstellen?
Ja, im Rahmen des erworbenen Wissens dürfen nicht-medizinische Bewegungs- und Trainingsprogramme erstellt werden.
Die Planung orientiert sich am jeweiligen Tier, seinem Ausbildungsstand, dem Trainingsziel und seiner aktuellen Belastbarkeit. Dabei dürfen weder Diagnosen gestellt noch Erkrankungen behandelt oder tierärztliche Maßnahmen ersetzt werden.
Bei bestehenden gesundheitlichen Problemen oder auffälligen Bewegungsmustern ist vor der Trainingsplanung eine tierärztliche Abklärung erforderlich. Während der Durchführung müssen die Reaktion des Tieres, das Tierwohl und mögliche Anzeichen von Überforderung fortlaufend berücksichtigt werden.
Welche rechtlichen und gewerberechtlichen Voraussetzungen gelten für die selbstständige Tätigkeit?
Der Abschluss einer Ausbildung am ARGE-Campus ersetzt keine behördliche Gewerbeberechtigung. Ob und unter welcher Gewerbebezeichnung eine Tätigkeit angemeldet werden muss, hängt von den tatsächlich angebotenen Leistungen und der konkreten Ausgestaltung der Selbstständigkeit ab.
Wird eine Tätigkeit als freies Gewerbe ausgeübt, ist gemäß § 5 Abs. 2 Gewerbeordnung grundsätzlich kein formaler Befähigungsnachweis vorgeschrieben; die allgemeinen Voraussetzungen und gesetzlichen Tätigkeitsgrenzen bleiben dennoch verbindlich.
Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit sollte das geplante Angebot der zuständigen Gewerbebehörde oder Wirtschaftskammer vollständig beschrieben und individuell geprüft werden. Veterinärmedizinische Vorbehaltstätigkeiten bleiben unabhängig von einer Gewerbeanmeldung Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten.
Orientiert sich die Ausbildung an den Empfehlungen der Wirtschaftskammer?
Ja. Aufbau und Inhalte berücksichtigen das veröffentlichte Berufsbild und die Ausbildungsempfehlungen der Wirtschaftskammer.
Diese Empfehlungen dienen der fachlichen Orientierung und betreffen unter anderem Theorie, Praxis, Lehrende und Leistungsüberprüfungen. Sie sind jedoch keine gesetzlich verbindlichen Ausbildungsvorschriften und begründen weder eine staatliche Anerkennung noch automatisch eine Gewerbeberechtigung.
Der ARGE-Campus ergänzt diese Orientierung durch tierärztliche Leitung, betreute Lernprozesse sowie dokumentierte Leistungsnachweise.
Welche fachlichen Grundlagen werden vermittelt und wo liegen die gesetzlichen Grenzen?
Die Ausbildung vermittelt anatomische, physiologische, pathologische und funktionelle Grundlagen, soweit diese für das Verständnis von Tiermassage, Bewegung und Training erforderlich sind.
Dieses Wissen dient der fachlich fundierten Beobachtung und der verantwortungsvollen Arbeit innerhalb des nicht-tierärztlichen Tätigkeitsbereichs. Tierärztliche Diagnosen, medizinische Behandlungen und Heilversprechen sind nicht Bestandteil der Ausbildung.
Auch die eigenständige Empfehlung, Verordnung oder Anwendung von Arzneimitteln gehört nicht zur vermittelten beruflichen Tätigkeit. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten muss eine tierärztliche Abklärung empfohlen werden.
Wie kann die Zusammenarbeit mit Tierärztinnen und Tierärzten gestaltet werden?
Eine fachlich klar abgegrenzte Zusammenarbeit mit Tierärztinnen und Tierärzten ist möglich und kann im Interesse des Tierwohls sinnvoll sein.
Beobachtungen dürfen sachlich dokumentiert und ohne diagnostische Bewertung weitergegeben werden. Bei Schmerzen, Erkrankungsanzeichen oder anderen gesundheitlichen Auffälligkeiten ist eine tierärztliche Abklärung erforderlich.
Diagnosen, medizinische Behandlungen und die Verordnung von Arzneimitteln bleiben dem tierärztlichen Tätigkeitsbereich vorbehalten. Alle Beteiligten handeln innerhalb ihrer jeweiligen fachlichen und gesetzlichen Zuständigkeiten.
Welchen Abschlussnachweis erhalte ich und wie werden meine Leistungen überprüft?
Der Abschlussnachweis richtet sich nach dem besuchten Bildungsangebot und den dafür festgelegten Anforderungen. Die Gesamtausbildungen umfassen dokumentierte theoretische und praktische Leistungsnachweise sowie eine kommissionelle Abschlussprüfung.
Bei eigenständigen Fachfortbildungen können je nach Umfang und Prüfungsform unterschiedliche Nachweise vorgesehen sein.
Ob eine Teilnahmebestätigung, ein Fortbildungsnachweis oder ein Zertifikat ausgestellt wird, ist in der jeweiligen Ausschreibung verbindlich angegeben. Die ausgestellten Nachweise sind private Bildungsabschlüsse und begründen weder einen staatlichen Abschluss noch automatisch eine Gewerbeberechtigung.
Ist für die spätere berufliche Tätigkeit eine Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit wird der Abschluss einer geeigneten Berufshaftpflichtversicherung empfohlen.
Der Versicherungsschutz sollte die tatsächlich angebotenen Leistungen am Tier ausdrücklich umfassen. Deckungsumfang, Versicherungssummen und mögliche Ausschlüsse sind vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen. Ob besondere Versicherungsanforderungen bestehen, kann von der konkreten Tätigkeit und von vertraglichen Vereinbarungen abhängen. Ein Ausbildungs- oder Fortbildungsnachweis ersetzt keinen eigenen Versicherungsschutz.
Wie unterscheiden sich die Gesamtausbildung und eigenständige Fachfortbildungen?
Die Gesamtausbildung folgt einem verbindlichen Lehrplan und ist systematisch in aufeinander abgestimmte Module und Kompetenzstufen gegliedert.
Diese Bestandteile bilden gemeinsam den Weg zur vollständigen Qualifikation im jeweiligen Fachbereich. Eigenständige Fachfortbildungen sind davon getrennte Bildungsangebote und können bei erfüllten Zugangsvoraussetzungen einzeln besucht werden.
Sie vertiefen ausgewählte Fachthemen, ersetzen jedoch nicht automatisch die vollständige Ausbildung. Umfang, Voraussetzungen, Abschlussnachweis und organisatorische Bedingungen werden für jedes Angebot gesondert ausgewiesen.
Was unterscheidet die Gesamtausbildung fachlich von einem einzelnen Massagekurs?
Ein einzelner Massagekurs konzentriert sich in der Regel auf ausgewählte Techniken oder ein bestimmtes Fachthema.
Die Gesamtausbildung verbindet dagegen anatomische und funktionelle Grundlagen mit Tiermassage, Bewegungslehre und Training. Fachtheorie, betreute Lernprozesse und intensive Praxis werden systematisch aufeinander aufgebaut. Dadurch lernen die Teilnehmenden, Beobachtungen fachlich einzuordnen, Anwendungen verantwortungsvoll auszuwählen und ihre Kompetenzgrenzen zu erkennen.
Der vollständige Aufbau und die verbindlichen Ausbildungsinhalte sind im jeweiligen Masterbook dargestellt.
Wie lange dauern die Gesamtausbildungen und Fachfortbildungen?
Die Dauer richtet sich nach dem gewählten Fachbereich und dem jeweiligen Bildungsangebot. Gesamtausbildungen erstrecken sich über einen festgelegten Ausbildungszeitraum und verbinden Live-Webinare, betreutes Lernen, Selbststudium und intensive Praxis.
Eigenständige Fachfortbildungen sind thematisch begrenzt und können daher einen deutlich kürzeren Umfang haben. Die verbindliche Dauer, die Unterrichtseinheiten und sämtliche Termine werden im jeweiligen Masterbook oder in der Kursausschreibung ausgewiesen.
Welche Kosten entstehen und ist eine Teilzahlung möglich?
Die Kosten richten sich nach der gewählten Gesamtausbildung oder Fachfortbildung. Der verbindliche Gesamtpreis und die darin enthaltenen Leistungen werden vor der Anmeldung transparent im jeweiligen Masterbook oder in der Kursausschreibung ausgewiesen.
Für Gesamtausbildungen können nach Maßgabe der jeweiligen Zahlungsvereinbarung zinsenfreie Teilzahlungen angeboten werden. Ob eine Teilzahlung auch bei einer eigenständigen Fachfortbildung möglich ist, wird beim jeweiligen Angebot angegeben. Teilzahlungsvereinbarungen sind von externen Förderungen zu unterscheiden und begründen keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Für wen eignen sich die Gesamtausbildungen und Fachfortbildungen?
Die Gesamtausbildungen richten sich an Menschen, die systematisch fundierte Kompetenzen in Tiermassage, Bewegungslehre und Training für Pferd oder Kleintier erwerben möchten. Dazu zählen Berufsinteressierte und Quereinsteigende ebenso wie Tierhalterinnen und Tierhalter, Trainerinnen und Trainer sowie Personen aus angrenzenden Tierberufen.
Die eigenständigen Fachfortbildungen richten sich an Absolventinnen und Absolventen, Fachpersonen und Interessierte, die ausgewählte Themen gezielt vertiefen möchten.
Je nach Fortbildung können fachliche Vorkenntnisse oder praktische Erfahrungen empfohlen oder vorausgesetzt werden. Die verbindliche Zielgruppe und sämtliche Zugangsvoraussetzungen werden beim jeweiligen Bildungsangebot ausgewiesen.
Können Ausbildungen und Fachfortbildungen gefördert oder steuerlich berücksichtigt werden?
Abhängig von der persönlichen und beruflichen Situation können regionale, arbeitsmarktbezogene oder betriebliche Fördermöglichkeiten bestehen. Eine allgemeine Förderbarkeit oder Förderzusage kann der ARGE-Campus jedoch nicht gewährleisten.
Interessierte sollten die Voraussetzungen vor der Anmeldung direkt bei der zuständigen Förderstelle prüfen und möglichst schriftlich bestätigen lassen. Eine steuerliche Berücksichtigung der Kosten kann bei entsprechendem beruflichem Zusammenhang und unter Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein.
Die verbindliche Beurteilung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Förderstelle, Abgabenbehörde oder eine steuerliche Beratung.
Weitere Fragen zu Ausbildung oder Fachfortbildungen?
Nicht jede persönliche Ausgangssituation lässt sich in allgemeinen FAQ vollständig abbilden.
Wir informieren Sie gerne über Fachbereiche, Zugangsvoraussetzungen, kostenfreie Masterbooks und konkrete Kursausschreibungen.
Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.
Der ARGE-Campus...
ARGE-Campus – High-Tech trifft Kompetenz.
Der ARGE-Campus der ARGE Tiermassage Österreich verbindet modernste virtuelle Lerntechnologien mit echter Praxis am Tier.
„Berufsbegleitend und flexibel lernst du online (auch in Live-Seminaren) - ergänzt durch praxisbezogene Trainings vor Ort – eine fachlich kompetente Ausbildung und ein tiefes Verständnis von Tiermassage, Bewegungslehre und Trainingstechnologien.“
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